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Öffentliches Verfahren

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Bootsversicherung-online-vergleich
Georg Schöpplein

Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat. Dieser Aufforderung kommen wir hiermit nach und verzichten auf den individuellen schriftlichen Antrag Ihrerseits.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

Schöpplein Assekuranzmakler GmbH & Co KG
Hitdorfer Str.148, 51371 Leverkusen, Tel. 02173-42103

2. Geschäftsführer
Georg Schöpplein

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung und/oder  DSB
 Georg Schöpplein

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Die Bootsversicherung-online-vergleich, Georg Schöpplein, ist ein national präsentes Unternehmen (Makler nach §93 HGB) welches Versicherungsprodukte an Endverbraucher vermittelt.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung des oben angegebenen Zwecks.
– Vermittlung von Versicherungsprodukten
– Erfüllung der Dokumentationspflicht nach GewO, VVG, VersVermVO und anderen gesetzlichen Vorschriften
– Erfüllung der Pflichten aus dem GWG
– Verwaltung der Versicherungsverträge
– Bearbeitung von Schaden- bzw. Leistungsfällen
– interne statistische Auswertungen
– Bewerbung von Versicherungsprodukten

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien
sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind

Kunden- und Interessentendaten – Namens-, Adress- und Kontaktdaten, Identifikationsdaten (Ausweisnummer, Steuernummer) Daten zu Versicherungsverhältnissen, ggf. Daten von Sachverständigen und Gutachtern, Betreuungsinformationen, soweit diese  für die Angebotserstellung oder Vertragserfüllung relevant sind.
Daten von Geschädigten oder Zeugen – Namens-, Adress-, Kontaktdaten, Bankverbindungen, Sachverhaltsschilderungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten
Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten (Adresse, Kommunikationsdaten, technische Kontrolldaten)
sowie Daten von Versicherern und Dienstleistern – Namens-, Adress- und Kontaktdaten, Geschäfts- und Vertragsdaten

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen, bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer (insbesondere Versicherungs- und Finanzunternehmen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind) entsprechend §11 BDSG, sowie externe Stellen und interne Abteilungen  des Maklers zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.

Handelsrechtliche und finanzwirksame Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres werden entsprechend der rechtlichen Vorschriften nach zehn Jahren gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben oder eine längere Aufbewahrung aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten (Personalverwaltung, Bewerberdaten, Abmahnungen) berücksichtigt.
Sind Aufbewahrungs- und Löschfristen nicht gesetzlich vorgegeben, so werden Daten gelöscht, wenn die unter Ziff. 4 genannten Zwecke dauerhaft wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z. Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 4. genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtsmäßige Übermittlung zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Selbstverständlich werden die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung unter §11, §4b oder §4c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzten Vereinbarungen zweckbindend eingehalten.

Ebenso unter Verwendung der unter Punkt 6 genannten Zwecke.

Bindend hierbei ist, das jeweilige aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuell gültigen Form, oder anderweitige gültige Rechtsvorschriften.

Bootsversicherung-online-vergleich.de
Georg Schöpplein,
Versicherungsmakler

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