Höhe der Entschädigung im Totalschaden
Gegenstände bis 5 Jahre = feste Taxe; Gegenständ > 5 Jahre = feste Taxe, sofern Wert des Gegenstandes zum Schadenzeitpunkt >= 50% der Versicherungssumme; Gegenstände > 5 Jahre, sofern Wert des Gegenstandes zum Schadenzeitpunkt < 50% = Zeitwert
Ja bei Neubooten Versicherungssumme
Kein Selbstbehalt bei Totalschaden, Diebstahl des Bootes, Einbruchdiebstahl
Ja, kein Selbstbehalt bei Boot und Trailer
Kein Selbstbehalt bei Totalschaden
bis 3% der VS mind 500 €, je Einzelstück höchstens 1.000 €, höher versicherbar
3 % der VS bis max. 3.000 Euro
bis 1.500 Euro,wenn mitberechnet, höher versicherbar
bis. 1.500 Euro, wenn mitberechnet, höher versicherbar